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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
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Allgemeine Verbindlichkeit
Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen unsererseits ausschliesslich massgebend, auch wenn der Kunde ausdrücklich etwas anderes vorschreibt oder sich die Anwendung von eigenen Allgemeinen Einkaufsbedingungen vorbehält. Mit der Erteilung der Bestellung verpflichtet sich der Kunde zur vollumfänglichen Einhaltung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichungen hiervon bedürfen unsere ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung vor der Vornahme der Lieferung. Die in den Verkaufs- und Lieferbedingungen enthaltenen gegenseitigen Verpflichtungen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Vorbehalten bleiben besondere schriftliche Vereinbarungen. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen können durch uns jederzeit einseitig und ohne Rücksprache mit dem Kunden abgeändert werden.
Angebot und Vertragsabschluss
Sämtliche Angebote sowie Katalogangaben, einschliesslich Masse und Abbildungen, sind stets freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen in Konstruktion, Form, Material, etc. behalten wir uns ausdrücklich vor. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, oder falls eine solche fehlt, mit der Rechnung oder Lieferung zustande. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Einmal erteilte Bestellungen sind unwiderruflich.
Schutzrechte
Werden durch die Herstellung und Lieferung von Spezialartikeln nach Zeichnungen, Skizzen, Mustern oder Angaben des Bestellers fremde Patent-, Muster- oder Markenrechte verletzt, hat der Kunde jeden uns daraus entstehenden Schaden zu tragen und uns den dadurch entgangenen Gewinn zu ersetzen. Sämtliche Zeichnungen, technischen Beschreibungen, Montage-, Bedienungs- und Wartungsanweisungen und sonstige Unterlagen sind unser Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder kopiert, vervielfältigt, noch Dritten zur Verfügung gestellt werden. Muster und Zeichnungen bleiben unser Eigentum, auch wenn der Kunde die Kosten dafür ganz oder teilweise trägt.
Preise
Alle in unserer Liste aufgeführten Preise verstehen sich als Endverbraucherpreise in Euro per Stück, ohne Mehrwertsteuer, inkl. Verpackung. Nicht inbegriffen sind Kleinmengenzuschläge, Versicherungs-, sowie Express- und Eilgutgebühren. Preisänderungen bleiben stets vorbehalten.
Zahlungsbedingungen
Zahlungsbedingungen werden zwischen IMT und Kunden beim Vertragsabschluss vereinbart. Überschreitet der Kunde die vereinbarte Zahlungsfrist oder stellt er seine Zahlungen ein, werden alle unseren Forderungen sofort fällig. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Beanstandungen oder Mängelrügen Zahlungen zurückzuhalten oder Gegenforderungen zu verrechnen.
Versand
Unsere Waren werden nach branchenüblicher Usanz sorgfältig verpackt und reisen auf Gefahr des Empfängers. Jede Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware unser Lager verlässt oder dem Besteller in unserem Lager zur Verfügung gestellt wird. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Rechnung des Kunden.
Lieferfristen
Die vereinbarten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Dagegen entbinden uns Missgeschicksfälle bei der Fabrikation sowie Fälle höherer Gewalt oder Streiks jeder Haftung für die Folgen der Verspätung. Eine Verspätung in der Ablieferung berechtigt nicht zur Schadenersatzforderung oder zur Annullierung der Bestellung. Ist der Kunde mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber im Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzubehalten.
Mängelrügen
Mängelrügen über Gewicht, Stückzahl oder Beschaffenheit der gelieferten Waren sind innert 8 Tagen nach Erhalt der Sendung anzubringen. Allfällige später, aber noch vor Ablauf von zwei Jahren ab Fakturadatum auftretende oder verdeckte Mängel in der Beschaffenheit der Ware sind uns unverzüglich, jedoch spätestens innert 8 Tagen nach Feststellung des Mangels anzuzeigen. In jedem Fall hat die Mängelrüge mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen.
Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung für nachweisbare Konstruktions-, Herstellungs- und Materialfehler an den von uns hergestellten Produkten beträgt 2 Jahre ab Fakturadatum. Für Fremderzeugnisse gelten die Gewährleistungsbestimmungen des entsprechenden Herstellers. Für fehlerhafte Produkte gewähren wir Instandstellung oder Ersatz nach unserer Wahl. Jede darüber hinausgehende Haftung für Schadenersatz oder andere Ansprüche irgendwelcher Art, auch für entgangenen Gewinn und andere direkte oder indirekte Folgeschäden, sind ausdrücklich wegbedungen. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, welche auf natürliche Abnützung, unsachgemässe Montage oder Behandlung, zu grosse Inanspruchnahme, oder Einwirkung von aggressivem oder kalkhaltigem Wasser, korrosiven Rückständen aus dem Leitungssystem oder chemischen Produkten von der Wasserbehandlung zurückzuführen sind. Werden Änderungen an unseren Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder hinzugefügt, Fremdteile verwendet oder unsere speziellen Vorschriften wie z.B. Montage-, Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, entfällt jede Gewährleistung.
Haftungsbeschränkung
Im Gewährleistungsfall übernehmen wir keinerlei Haftung für vertragliche und ausservertragliche Ansprüche, die über die im vorstehenden Abschnitt "Gewährleistung und Haftung" umschriebenen Leistungen hinausgehen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, gegenüber seinem Abnehmer Haftungsansprüche aus Gewährleistung sowie weitere vertragliche und ausservertragliche Ansprüche im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und mit Gültigkeit auch für uns auszuschliessen. Der Kunde hat uns über sämtliche Ansprüche, welche ein Endabnehmer mit der Gewährleistung für unsere Produkte begründet oder damit begründen könnte, unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde ist keinesfalls berechtigt, eine Haftung aus Gewährleistung zu unseren Lasten anzuerkennen oder Gewährleistungsansprüche an Dritte abzutreten.
Retouren
Rücksendungen, die nicht auf falsche Lieferung unsererseits zurückzuführen sind, bedürfen der vorgängig erfolgten Absprache mit uns und unterliegen einem Abzug für Umtriebe von mindestens 20% des Rechnungsbetrages. Ohne unsere Zustimmung zurückgesandte Waren gehen an den Absender zurück und gelten als nicht angenommen.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Veräussert der Kunde die Ware weiter, tritt er seine Forderungen aus dem Weiterveräusserungsverkauf automatisch an uns ab. Falls für die rechtsgültige Begründung des Eigentumsvorbehaltes oder für die Abtretung der Forderungen weitere Vorkehrungen wie z.B. Registereintrag oder schriftliche Einzelabtretung erforderlich sind, verpflichtet sich der Kunde, diese auf unser erstes Verlangen zu erfüllen. Insbesondere gibt uns der Kunde mit der Bestellung seine Ermächtigung zur Anmeldung und Eintragung in einem allfälligen Eigentumsregister.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten sowie Gerichtsstand für beide Parteien ist CH 9434 Au (Kanton St.Gallen). Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. Im übrigen unterliegt das Vertragsverhältnis den Bestimmungen des schweizerischen Rechtes, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtes (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf). |
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