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DIN 1988 und DIN EN 1717
Trinkwasser wird immer knapper und wertvoller. Deshalb wird es in Europa und damit auch Deutschland Pflicht, bei Installationen durch geeignete Armaturen die Verunreinigung von Trinkwasser zu verhindern.
IMT ARMATUREN AG hat hierzu innovative, kompakte und kostensparende Armaturen entwickelt, mit denen jeder Installateur die Norm einhalten kann und gleichzeitig den Geldbeutel des Kunden schont.
Art. 300 Entnahmearmatur mit integriertem Systemtrenner BA, Gefahrenklasse 4 und
Art. 301 Systemtrenner BA, klein und kompakt, Gefahrenklasse 4, beide mit extrem hoher Durchflussleistung.
Art. 302 Systemtrenner BA, Gefahrenklasse 4 zum Nachrüsten bereits installierter Wasseranschlüsse, die nicht mehr der Trinkwassernorm entsprechen.
Art. 305 Systemtrenner BA, Gefahrenklasse 4, kombiniert mit Automatischer Füllarmatur, Rückschlag- und Absperrventil, Manometer.
Die Wasserversorgungsunternehmen garantieren bis zur Hausanschluss-Station, der Übergabestelle höchste Wasserqualität. Das Wasser ist damit ohne weitere Behandlung und ohne Einschränkung für den menschlichen Genuss geeignet.
Trotzdem kann es zu gefährlichen Beeinträchtigungen der Wasserqualität kommen. Veraltete Installationen, die Auswahl ungeeigneter Werkstoffe, wozu auch nicht DVGW geprüfte Armaturen gehören und unzulässige Querverbindungen mit verschmutztem Wasser können der Grund sein. Ein weiteres Risiko stellen vorschriftswidrig dauerhaft angeschlossene Anlagen dar. Dazu gehören z.B. Geräte, die nicht eigensicher sind, wie z.B. Waschmaschinen oder Heizungen, die über eine Befüllvorrichtung dauerhaft mit dem Leitungsnetz verbunden sind.
Als Richtlinie für fachlich einwandfreie Hausinstallationen galt bislang die DIN 1988, Teil 4. Auf europäischer Ebene wurde zur Harmonisierung dieser Richtlinien die DIN EN 1717 entwickelt. Beide Normen verpflichten Planer und Architekten, Fachinstallateure und Endverbraucher gleichermassen zur Güteerhaltung des Trinkwassers.
Die europäische Norm DIN EN 1717 ersetzt in Zukunft, wenn alle Punkte des Normenpaketes vorliegen, die DIN 1988, Teil 4.
Bis zur Komplettierung der europäischen Norm gelten beide Regelwerke parallel. Hausinstallationen sind also entweder nach den Vorgaben der DIN 1988, Teil 4, oder nach DIN EN 1717 auszuführen. Mischformen sind nicht zugelassen!!
Wichtig zu wissen: Installateur und Endverbraucher haften gemeinsam für die Ausführung der Installation.
Der Auftragnehmer sollte also vor der Planung und Ausführung der Anlage unbedingt vertraglich festlegen, ob nach DIN 1988, Teil 4 oder nach DIN EN 1717 zu arbeiten ist. Es empfiehlt sich, dies vertraglich festzulegen, um eventuellen späteren Regressansprüchen vorzubeugen. Dies um so mehr, als die DIN EN 1717 teilweise weitreichende Veränderungen mit sich bringt und von den bisherigen Installationsgewohnheiten deutlich abweicht.
Die DIN 1988, Teil 4, unterscheidet in der Beeinflussung des Trinkwassers noch zwischen Beeinträchtigung und Gefährdung. In der DIN EN 1717 findet diese Unterscheidung nicht mehr statt. Es wird ohne Bewertung der Folgen nur noch von Veränderung des Trinkwassers gesprochen.
Hinzu kommt, dass mit Inkrafttreten der ebenfalls überarbeiteten Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) am 01. Januar 2003 die Verantwortung für die Güteerhaltung des Trinkwassers schärfer gefasst wird:
So überwacht künftig in Öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Gebäuden das Gesundheitsamt die Wasserversorgungsanlagen (z.B. Standrohre in öffentlichen Anlagen!!!) In Einzelfällen kann dies auch auf private Hausinstallationen ausgedehnt werden.
Die fachgerechte Ausführung einer Installation ist dann gegeben, wenn die so genannten „anerkannten Regeln der Technik“ eingehalten werden – und zu denen zählt auch die DIN EN 1717. Damit ist klar, dass nur noch nach der Norm geprüfte Armaturen eingebaut werden dürfen.
Die Armaturen 300, 301, 302 und 305 von IMT sind innovative und hochwertige Produkte, die sich hervorragend zum Schutz gegen Rückfliessen, Rückdrücken oder Rücksaugen von Schmutzwasser in das Trinkwasserleitungsnetz eignen. Darunter versteht man:
Rückfliessen – durch Schwerkraft, beispielsweise aus einem höher gelegenen Behältnis
Rückdrücken - durch ein angeschlossenes, nicht eigensicheres Gerät, in dem ein höherer Druck als im Leitungsnetz herrscht.
Rücksaugen – durch Unterdruck im Leitungsnetz, durch Öffnen einer tiefer gelegene Zapfstelle. Oder auch durch Leitungsbruch, sei es im eigenen Haus oder im Kommunalen Trinkwassernetz.
Das Risiko der Trinkwasserverschmutzung wird in Kategorien eingeteilt. Wie die DIN 1988, Teil 4 geht die neue Norm DIN EN 1717 von fünf Risikostufen aus. Diese werden jetzt als Flüssigkeitskategorien bezeichnet.
Flüssigkeitskategorie 1
Trinkwasser und Wasser unter hohem Druck
Wasser für den menschlichen Gebrauch, das direkt aus einer Trinkwasser – Installation entnommen wird – z.B. Leitungswasser aus dem freien Auslauf.
Flüssigkeitskategorie 2
Wasser für den menschlichen Gebrauch
Flüssigkeit, die zwar in Bezug auf Geschmack, Geruch, Farbe oder Temperatur verändert ist, aber keine Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellt – z.B. Kaffee Wasser mit Additiven oder in Kontakt mit flüssigen oder festen Stoffen: z.B. Trinkwasser und flüssige Lebensmittel, wie Fruchtsäfte, Kaffee oder Suppen, Trinkwasser und feste Lebensmittel, Trinkwasser und alkoholische Getränke Trinkwasser für anderen Gebrauch, wie Kochen von Lebensmitteln, steriles Wasser, entmineralisiertes Wasser
Flüssigkeitskategorie 3
Trinkwasser für anderen Gebrauch
Spülwasser für Geschirr und Küchengeräte, Heizungswasser ohne Additive, Spülkastenwasser. Alle Flüssigkeiten, die keine Gesundheitsgefährdung darstellen,
Flüssigkeitskategorie 4
Flüssigkeiten, die eine Gesundheitsgefährdung darstellen, da sie giftige, besonders giftige oder radioaktive, mutagene (genverändernde) oder karzenogene Stoffe enthalten.
Flüssigkeitskategorie 5
Flüssigkeiten, die mikrobielle oder viruelle Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten, z.B. Legionellen
Systemtrenner BA der Gefahrenklasse 4 mit kontrollierbarer Mitteldruckzone, wie die IMT Sicherungsarmaturen Art. 300, 301, 302 und 305 sind nach der DIN EN 1717 in der Trinkwasser –Installation bis zur Flüssigkeits-Kategorie 4 einsetzbar. Nur Geräte diese Art sichern das Trinkwasser zuverlässig. Bei der Planung einer Trinkwasser –Hausinstallation, (oder Heizungsanlage) aber auch selbst bei einer einfachen Reparatur, besteht immer das Problem, dass der Fachmann nie weiss, für welchen Zweck der Anschluss später einmal genutzt wird. Mit dem Einbau eines Systemtrenners BA ist sicher gestellt, dass die Anlage allen Möglichkeiten gerecht wird. Es ist damit ausgeschlossen, dass das Trinkwasser durch rückfliessendes Schmutzwasser geschädigt wird. Installateur und Bauherr können sicher sein, die Regelungen der DIN EN 1717 eingehalten zu haben.
- Alle Anschlüsse an die Trinkwasser –Installation werden als ständige Anschlüsse angesehen. Eine Ausnahme, wie in der DIN 1988, Teil 4, „ kurzzeitiger Anschluss ist zulässig „ gibt es nicht mehr ( z.B. Standrohre ohne Schutz vor Rückfluss: Wasserschlauch anschliessen, nach Gebrauch wieder abnehmen etc..)
- Somit ist der Einbau Systemtrenner BA der Gefahrenklasse 4, der die ungünstigste Flüssigkeitskategorie absichert, zwingend vorgeschrieben. IMT Armaturen 300 und 301, 302 und 305 sind hierzu hervorragend geeignet. Kompakte Bauform bei grosser Preiswürdigkeit.
- Alle Richtlinien nach DIN EN 1717 werden mehr als erfüllt.
Was bedeutet Häuslicher und Nichthäuslicher Gebrauch?
Wenn die DIN EN 1717 von „häuslichem Gebrauch“ spricht, so ist damit die Trinkwassernutzung gemeint, wie sie in Wohnhäusern oder ähnlichen Gebäuden üblich ist. Darunter fallen beispielsweise Kaffee kochen, Hände waschen oder duschen.
In öffentlich- gewerblichen Einrichtungen wie Hotels, Gärtnereien oder Fabriken bezieht sich die Bedeutung „ häuslicher Gebrauch“ auf dieselben Anwendungsbereiche.
Allerdings fällt die Nutzung von Trinkwasser in Industrie –und Gewerbebetrieben für Brandschutz, Kühlkreisläufe von Maschinen, Bewässerung in der Landwirtschaft oder die Pflege von Patienten in Krankenhäusern unter den „ nicht –häuslichen“ Gebrauch.
Die Ausnahme, die die Regel bestätigt:
Private Schwimmbecken fallen unter den „ nicht – häuslichen „ Gebrauch!!
Wie sorgfältig der Unterschied getroffen werden muss, zeigt das Beispiel eines Badewanneneinlaufs unterhalb des Wannenrandes: Privat zu Hause gilt das dafür ein-gesetzte Wasser als typisch für den „ häuslichen Gebrauch“ und darf daher in die Gefahren-klasse 3 eingestuft werden.
In einem Krankenhaus wird Badewasser in die Flüssigkeitskategorie 5 eingestuft, da „ nicht –häuslicher“ Gebrauch vorliegt.
Noch einige Worte zum Thema Regenwasser, Hausbrunnen und Wartung, die ebenfalls in der DIN EN 1717 behandelt werden.
Die Nutzung von Regenwasser zur Ergänzung der Brauchwasserversorgung von Spülkästen, Waschmaschinen oder zur Gartenbewässerung ist mittlerweile sehr weit verbreitet. Bei Regenwasser handelt es sich um Dachablaufwasser, das bei unsachgemässer Filterung, Speicherung und Einspeisung erheblich mit Keimen belastet sein kann. Verteilernetze müssen daher getrennt geführt und in der gesamten Installation entsprechend gekennzeichnet sein (MULTILOGO). Diese Trennung soll auch spätere Querverbindungen zwischen den Rohrnetzen ausschliessen, bzw. deutlich zu erschweren. Die Entnahmestellen von Nicht –Trinkwasser müssen zudem durch deutlich sichtbare Warnhinweise gekennzeichnet sein. Die Benutzung durch Unbefugte (Kinder) ist auszuschliessen.
Hausbrunnen
Die DIN EN 1717 schliesst über die Regenwassernutzung hinaus generell eine Vermischung von Trinkwasser aus der öffentlichen Versorgung und Versorgung aus einer anderen Quelle aus! Das öffentliche Trinkwassernetz muss demnach durch einen ungehinderten freien Auslauf abgesichert werden.
Wartung
Sicherheitseinrichtungen wie angeschlossene Armaturen und Apparate müssen regelmässig gewartet werden, da es sonst zu Beeinträchtigung des Trinkwassers kommen kann. Damit Sicherungseinrichtungen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt werden oder diese sogar ganz verlieren, sind in zahlreichen technischen Regelwerken – beispielsweise vom DVGW – oder auch durch einige Hersteller Wartungsintervalle vorgegeben, die einzuhalten sind.
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